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Zurück zur ÜbersichtWeihnachtsfrieden 2024 in verschiedenen Bundesländern
Auch in diesem Jahr werden einige Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren und in der Weihnachtszeit keine belastenden Maßnahmen durchführen.
Mitgeteilt haben dies bisher die folgenden Bundesländer (Stand 20.12.2024):
- Baden-Württemberg: 23.12.2024 bis 31.12.2024
- Bayern: 20.12.2024 bis 01.01.2025
- Brandenburg: 23.12.2024 bis 27.12.2024
- Hessen: 20.12.2024 bis 31.12.2024
- Mecklenburg-Vorpommern: 20.12.2024 bis 01.01.2025
- Niedersachsen: 23.12.2024 bis 26.12.2024
- Nordrhein-Westfalen: vom 17.12.2024 bis 31.12.2024
- Rheinland-Pfalz: 23.12.2024 bis 01.01.2025
- Saarland: 23.12.2024 bis 31.12.2024
- Sachsen: 23.12.2024 bis 02.01.2025
- Sachsen-Anhalt: 20.12.2024 bis 31.12.2024
- Thüringen: 20.12.2024 bis 27.12.2024
Mit dem Weihnachtsfrieden stellt die Finanzverwaltung sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. In dieser Zeit werden keine Betriebsprüfungen eingeleitet und keine Prüfungsberichte versandt. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet.
Dies gilt jedoch nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z. B. Säumniszuschläge, Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z. B. drohende Verjährung).
Steuerbescheide werden durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Hinweis
Es ist damit zu rechnen, dass auch in weiteren Bundesländern vergleichbare Regelungen zur Anwendung kommen werden.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.