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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 26.03.2025

Finanzämter starten mit der Einkommensteuererklärung 2024

Die Finanzämter beginnen in der Regel im März mit der Veranlagung der Einkommensteuer für das abgelaufene Jahr. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen jeweils Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Angaben elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen.

Wichtige Neuerungen

Für 2024 sind einige ausgewählte steuerliche Neuerungen zu beachten:

  • Der Grundfreibetrag für das VZ 2024 beträgt 11.784 Euro pro Person (ab VZ 2025: 12.096 Euro und ab VZ 2026: 12.348 Euro). Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
  • Der Kinderfreibetrag für das VZ 2024 beträgt 6.612 Euro bzw. 3.306 Euro je Elternteil (ab VZ 2025: 6.672 Euro bzw. 3.336 Euro je Elternteil und ab VZ 2026: 6.828 Euro bzw. 3.414 Euro je Elternteil). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (kurz: BEA-Freibetrag) bleibt unverändert bei 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil). Wichtig: Um diese steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, ist die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind anzugeben. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern per Post zugestellt. Wer die Identifikationsnummer verlegt oder verloren hat, kann diese auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern erfragen.

Abgabefristen

  • Nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung für 2024 selbst erstellen, müssen diese bis spätestens 31.07.2025 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen.
  • Bei der Abgabe über eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist für die Einkommensteuererklärung 2024 bis zum 30.04.2026 (Beraterprivileg). Die verlängerte Abgabefrist bis zum 30.04.2026 gilt für Steuerpflichtige jedoch nur im Zusammenhang mit einem bestehenden Auftrag – eine Vollmacht allein genügt nicht.

Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

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