Infothek
Zu den Fahrtkosten eines (erwerbslosen) Teilzeitstudierenden zwischen Wohnung und Studienort
Für die Frage, ob die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zum Studienort nur basierend auf der Entfernungspauschale als Werbungskosten angesetzt werden können, ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige einem Vollzeitstudium oder einem Teilzeitstudium nachgegangen ist.
mehrNeuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
Unterhaltsaufwendungen sind ab dem Veranlagungszeitraum 2025 zusätzlich zu den bereits bekannten Voraussetzungen nur noch dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Zahlung durch eine Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgt.
mehrZu den steuerfreien Lieferungen von Blindenwaren
Bei bestimmten Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften schließt das Umsatzsteuergesetz den Vorsteuerabzug aus. Das Niedersächsische Finanzgericht hat erstmals dazu Stellung genommen, wenn gleich zwei Befreiungsvorschriften greifen, d. h., bei der einen der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, bei der anderen aber nicht.
mehrHaushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gem. § 35a EStG gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers.
mehrVorläufige Rückerstattung des gezahlten EU-Energiekrisenbeitrags: Sog. Übergewinnsteuer verfassungswidrig?
An der Verfassungsmäßigkeit des EU-Energiekrisenbeitrags (sog. Übergewinnsteuer) bestehen nach Auffassung des Finanzgerichts Köln ernstliche Zweifel.
mehrVorsorgeaufwendungen: Gesetzliche Verstetigung der 150-Euro-Vereinfachungsregelung für Bonusleistungen
Bonusleistungen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten steuerlich als Beitragsrückerstattung, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigen.
mehrZur Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
Die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen hängt maßgeblich von der Zweckbestimmung eines Wirtschaftsguts ab, wobei u. a. objektive Merkmale (z. B. Art und Dauer der betrieblichen Verwendung) entscheidend sind.
mehrKeine steuerliche Förderung im Rahmen der sog. Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten
Ein vermietetes Wohngebäude abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, wird nicht durch die „Wohnraumoffensive“ (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau) steuerlich gefördert.
mehrZur Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nach § 3a EStG
Für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nach § 3a EStG ist nicht nur die objektive Verbesserung der finanziellen Lage, sondern u. a. auch die nachgewiesene Sanierungsabsicht des Gläubigers entscheidend.
mehrZur steuerlichen Anerkennung einer verdeckten Treuhand bei Kommanditanteilen
Für die steuerliche Anerkennung eines Treuhandverhältnisses ist nicht die schriftliche Vereinbarung, sondern die tatsächliche Durchführung maßgeblich.
mehrKeine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei „Out of Home“-Werbung (Außenwerbung)
Aufwendungen für die Nutzung von Werbeflächen im Außenbereich unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, da diese Verträge i. d. R. Werkverträge und keine Miet- oder Pachtverträge sind.
mehrAnhebung von Schwellenwerten für Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 01.01.2025
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt, mit dem u. a. umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden.
mehrRückbehalt von mehr als 10 % der Flächen bei Betriebsübertragung im Einzelfall möglich
Bei einer steuerbegünstigten Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG kann der Zurückbehalt von Flächen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auch dann unschädlich sein, wenn diese mehr als 10 % der Fläche des Betriebs ausmachen.
mehrVerkürzung von Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege 10 Jahre aufzubewahren. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sieht vor, die Aufbewahrungsfrist für diese Belege auf 8 Jahre zu verkürzen.
mehrKeine Gewährung von Kindergeld: Zum Kindergeldanspruch für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Regelung des § 62 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStG in der Fassung vom 12.12.2019, die den Kindergeldanspruch für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer an Bedingungen wie Erwerbstätigkeit knüpft.
mehrIm Bau befindliche Gebäude kein Verwaltungsvermögen trotz Vermietungsabsicht
Im Bau befindliche Gebäude stellen trotz geplanter Vermietung kein Verwaltungsvermögen im Sinne von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar.
mehrFitnessstudio: Mitgliedsbeiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.
mehrErasmus+-Stipendium darf unterhaltspflichtigen Eltern keine steuerlichen Nachteile bringen
Studenten im europäischen Austauschprogramm Erasmus+ erhalten als Stipendium einen „Mobilitätszuschuss“. Solche Fördergelder dürfen nicht zu steuerlichen Nachteilen für die unterhaltspflichtigen Eltern führen.
mehrBekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten (z. B. Steuerbescheid): Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
Wird beispielsweise gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, kommt es für dessen Zulässigkeit u. a. auf den fristgerechten Eingang beim Finanzamt an. Für die Frist ist wiederum das Bekanntgabedatum des Bescheides von Bedeutung und somit vor allem, wann dieser zur Post gegeben wurde.
mehrZur Umsatzsteuer im Rahmen einer Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung zugunsten eines Dritten
§ 1 Abs. 1a Satz 1 UStG beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragenden und dem Übertragungsempfänger erbracht werden. Die Nichtsteuerbarkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte ausgeführt werden. Für solche kommt die Anwendung des § 1 Abs. 1a Satz 1 UStG lediglich dann in Betracht, wenn insoweit eine (weitere) Geschäftsveräußerung vorliegt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.